Krebsfrüherkennung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich die Kosten für eine gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchung. Dazu gehört der vaginale Tastbefund, die Abstrich-Entnahme vom Muttermund und Gebärmutterhals sowie ggf. die Untersuchung der Scheidenflüssigkeit unter dem Mikroskop.

Frauen bis 25 Jahren können außerdem einmal pro Jahr einen Chlamydien-Test durchführen lassen. Chlamydien sind Erreger, welche durch sexuellen Kontakt übertragen werden, jedoch meist nur geringfügige oder gar keine Symptome auslösen. Diese asymptomatische Infektion kann zur Unfruchtbarkeit führen.

Ab dem 30. Lebensjahr wird zusätzlich einmal jährlich eine Brustkrebsvorsorgeuntersuchung von der Krankenkasse übernommen. Diese beinhaltet eine Tastuntersuchung und eine ärztliche Einweisung in die Selbstuntersuchung der Brust.

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Darmkrebsvorsorge durch eine Tastuntersuchung des Enddarms und eine Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut einmal jährlich bei Frauen ab 50 Jahren.

Die Kosten für eine präventive Darmspiegelung wird von der Krankenkasse bei Frauen ab dem 55. Lebensjahr alle 10 Jahren übernommen.

Frauen zwischen 50 und 69 Jahren können alle zwei Jahre ihre Brust mit Hilfe einer Mammographie untersuchen lassen.